Orientiert sich Ihre Organisation bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung an den GRI-Standards? Dann aufgepasst! Bei der Überarbeitung der universellen GRI-Standards, die für Organisationen jeder Art und Größe gelten, hat sich einiges geändert. Während viele der vorgeschlagenen Änderungen geringfügig sind, gibt es eine Reihe von Modifizierungen, die manche berichterstattende Unternehmen dazu zwingen werden, den Inhalt ihrer Nachhaltigkeitsberichte zu überdenken. Außerdem wurde das System der GRI Berichterstattung aktualisiert. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Folgenden.

Die universellen Standards beschreiben die grundlegenden Prinzipien und Rahmenbedingungen des GRI Frameworks. Ihre Änderung hat daher weitreichende Auswirkungen – auch auf die themenspezifischen Standards. In diesem Artikel werden wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vorstellen.

Veränderte Struktur

Zur Erinnerung: Das GRI-Framework umfasste bisher zwei Arten von Standards:

– Die sogenannten universellen Standards, die für alle berichtenden Organisationen gelten (101, 102 und 103).
– Themenspezifische Standards, die sich auf bestimmte Nachhaltigkeitsthemen wie Menschenrechte, Abfall, Emissionen usw. konzentrieren (Serien 200, 300 und 400).

Mit der Überarbeitung der universellen Standards wurde das System der Berichterstattung nach GRI aktualisiert. Die universellen Standards (sie sind an dem grünen Cover zu erkennen) wurden umbenannt in:

  • GRI 1: Foundation 2021
  • GRI 2: General Disclosures 2021
  • GRI 3: Material Topics 2021

Neu sind die sogenannten sektorspezifischen Standards. Sie lassen sich an einem braunen Cover und einer zweistelligen Codenummer erkennen. Die sektorspezifischen Standards enthalten keine neuen Angaben, sondern helfen Unternehmen bei der Bestimmung ihrer wesentlichen Themen. Sie identifizieren und beschreiben die wichtigsten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Sektors und legen so den Kontext für die Berichterstattung fest. Der erste sektorspezifische Standard für die Öl- und Gasindustrie wurde im Oktober 2021 veröffentlicht. Ein zweiter Standard für den Agrarsektor soll in Kürze folgen.

Die themenspezifischen Standards bleiben weiterhin bestehen. Allerdings wurden drei themenspezifische Standards zurückgezogen, weil der Inhalt entweder eingestellt oder in die überarbeiteten universellen Standards aufgenommen wurde. Nach der Überarbeitung gibt es daher nun 31 themenspezifische Standards. Alle haben ein violettes Deckblatt und eine dreistellige Codenummer.

Auswirkungen und der Begriff der Wesentlichkeit

Eines der Schlüsselkonzepte der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die „Wesentlichkeit“: Mit dem Begriff ist gemeint, dass sich Berichte auf die Themen konzentrieren müssen, die für die Nachhaltigkeitsleistung der berichtenden Organisation am relevantesten sind. Viele Nachhaltigkeitsberichte nach den GRI Standards enthalten eine Wesentlichkeitsmatrix, die die Relevanz und Priorität der spezifischen Nachhaltigkeitsthemen angibt. Beispielsweise geben Unternehmen in der Öl- und Gasindustrie Emissionen wahrscheinlich als eines der wichtigsten Themen an, während sich Unternehmen in der Dienstleistungsbranche möglicherweise mehr auf soziale Aspekte wie das Wohlbefinden der Mitarbeiter konzentrieren.

Es gibt jedoch unterschiedliche Ansätze zur Definition der Wesentlichkeit. Viele Unternehmen ordnen die Themen immer noch auf zwei Achsen:

  • Relevanz für Stakeholder und
  • Relevanz für das Unternehmen.

Zu beachten ist allerdings, dass dieser Ansatz seit vielen Jahren nicht mehr den GRI-Standards entspricht. Die Definition von Wesentlichkeit in der 2016er Version basiert zwar ebenfalls auf zwei Achsen, diese sind aber:

  • Einfluss auf die Entscheidungen der Interessengruppen und
  • Erheblichkeit der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen.

Wie wird sich diese Änderung auf die Praxis auswirken? Der Fokus wird sich vollständig auf die Auswirkungen verlagern: Die berichtenden Organisationen müssen sicherstellen, dass sie ihre tatsächlichen und potentiellen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft verstehen. Natürlich müssen Stakeholder immer noch einbezogen werden. Dabei ist das Ziel jedoch nicht, die Prioritäten der Stakeholder zu verstehen, sondern geht es darum, Informationen und Perspektiven zu sammeln, die zu einem besseren Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens beitragen.

Auswirkungen und Due Diligence

Dieser Fokus auf die Auswirkungen bedeutet, dass berichtende Organisationen einen Prozess etablieren müssen, um ihre Auswirkungen zu identifizieren und zu verwalten. Hier kommt das Konzept der Due Diligence ins Spiel. Der Begriff, der in der ersten Version des Standards fast gänzlich fehlt, steht nun im Mittelpunkt. Due Diligence wird definiert als „Prozess, durch den eine Organisation ihre tatsächlichen und potenziell negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen identifiziert, verhindert, mildert und darüber Rechenschaft ablegt.“

Eines der wichtigsten Themen, die berichterstattende Unternehmen in ihrem Due-Diligence-Ansatz offenlegen müssen, sind die Auswirkungen auf die Menschenrechte. Wie bereits an anderer Stelle im DQS Blog beschrieben, arbeiten viele Länder daran, die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht verpflichtend zu machen. Die Aktualisierung der GRI-Standards gewährleistet somit eine bessere Angleichung an die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die diversen nationalen Gesetzesinitiativen.

Die Unterscheidung zwischen Kern- und umfassende Berichterstattung entfällt

Eine weitere bemerkenswerte Änderung besteht darin, dass die Unterscheidung wegfällt zwischen einer Berichterstattung die nur Kernangaben behandelt (Core) und einer umfassenden Berichterstattung (Comprehensive). Diese Änderung bedeutet, dass berichtende Organisationen bei allen als wesentlich eingestuften Themen alle Angaben machen müssen.

Timeline und Download

Ab dem 1. Januar 2023 ist die Anwendung der neuen Version der universellen Standards verpflichtend. Die zeitnahe Implementierung der neuen Standards schon vor Ablauf der Frist wird von GRI begrüßt.

Hier können Sie die überarbeiteten GRI Standards herunterladen und hier finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen.  

Wie die DQS Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen kann: 

Als unabhängiger Prüfungs- und Assurance-Dienstleister können wir Ihre Prozesse zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit folgenden Dienstleistungen unterstützen:

– Schulung: DQS ist ein zertifizierter GRI-Schulungsanbieter
– Unabhängige Prüfung und Verifizierung: Wir sind ein AA1000-lizenzierter Assurance Provider für Nachhaltigkeitsberichte (weitere Informationen).
– Überprüfung der Nachhaltigkeits-KPIs (weitere Informationen)

CFS DE Sustainability Reporting Assurance
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Alles was Sie über Externe Prüfung wissen müssen

In unserer Broschüre erfahren Sie alles, was Sie über die externe Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und ESG-Indikatoren wissen müssen. Hier können Sie das Dokument einsehen.

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Autor
Dr. Thijs Willaert

Dr. Thijs Willaert ist Global Director Sustainability Services. In dieser Funktion verantwortet er das gesamte Dienstleistungsportfolio der DQS rundum ESG. Zu seinem Interessensgebiet gehören unter anderem nachhaltige Beschaffung, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und ESG-Audits. 

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