FSSC 22000 hat eine neue Revision veröffentlicht, die am 1. April 2021 verpflichtend in Kraft tritt. Was der Hintergrund ist und welche Änderungen Sie erwarten, erfahren Sie im Folgenden.

Die Global Food Safety Initiative (GFSI) hat seine Benchmarking Requirements aktualisiert. Das führt dazu, dass GFSI anerkannte Lebensmittelstandards wie IFS, BRCGS und FSSC 22000 die neuen oder veränderten GFSI-Anforderungen zeitnah im eigenen Standard implementieren müssen. FSSC 22000 ist der Aufforderung nun nachgekommen und hat am 3. November 2020 Version 5.1 veröffentlicht.

Zu den wichtigsten Änderungen von GFSI 2020 gehören neue Anforderungen in Bezug auf die Zertifizierung an mehreren Standorten, das Produktdesign und die Produktentwicklung. Um die Einhaltung dieser Änderungen sicherzustellen, wurde FSSC 22000 aktualisiert.

Auch neu in den GFSI-Kriterien: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheitskultur. Bei FSSC 22000 ändert sich diesbezüglich aber nichts, da FSSC 22000 der Ansicht ist, dass die Norm ISO 22000:2018 das Thema Lebensmittelsicherheitskultur bereits abdeckt. Aus diesem Grund hat FSSC 22000 ein Leitliniendokument veröffentlicht, das demonstriert, wie die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheitskultur erfüllt werden.

Hier können Sie alle Dokumente zu Version 5.1 kostenlos herunterladen.

Die wichtigsten Änderungen

FSSC 22000 hat ein Dokument veröffentlicht, in dem alle Neuerungen farblich gekennzeichnet sind. Hier finden Sie diese Version. Neben kleineren sprachlichen Anpassungen gibt es im Abschnitt 2.5 neue zusätzliche Anforderungen an zertifizierte Standorte.

  • In Abschnitt 2.5.1 wird nun auch das Management von eingekauften Waren behandelt. Für die Kategorien C, D, I, G und K besteht nun die Anforderung, ein dokumentiertes Verfahren für die Beschaffung in Notfallsituationen vorlegen zu können. Sie sind nun auch verpflichtet, ein Prüfverfahren für Produktspezifikationen aufrechtzuerhalten, um die kontinuierliche Einhaltung von Lebensmittelsicherheits-, Rechts- und Kundenanforderungen zu gewährleisten. 
  • Im Abschnitt 2.5.2 finden Sie zusätzliche Bestimmungen für nicht-etikettierte Produkte
  • Für alle zertifizierten Standorte gibt es neue Anforderungen in Abschnitt 2.5.10, die sich auf die Lagerung beziehen.
  • Für die Kategorien C & I gibt es neue Anforderungen im Zusammenhang mit der Gefahrenanalyse und der Verhinderung von Kreuzkontaminationen.
  • Für die Kategorien C, D, G, I & K gibt es nun die Anforderung, routinemäßige (z.B. monatliche) Betriebsinspektionen/PRP-Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Produktionsumgebung und die Anlagen in einem angemessenen Zustand gehalten werden (siehe 2.5.12).
  • Für die Kategorien C, D, E, F, I und K muss ein Verfahren für Produktdesign und -entwicklung festgelegt, umgesetzt und aufrechterhalten werden. Dies bezieht sich auf neue Produkte und Änderungen an Produkten oder Änderungen des Herstellungsprozesses. Alle Infos dazu finden Sie im Abschnitt 2.5.13.
  • Für Hersteller von Futtermitteln besteht jetzt die Anforderung, ein Verfahren zu implementieren, das sicherstellt, dass die Gesundheit des Personals keine nachteiligen Auswirkungen auf die Futtermittelproduktionsbetriebe hat (2.5.14).
  • Die Frist für die Schließung von Nebenabweichungen wurde von drei Monaten auf 28 Kalendertage ab dem letzten Audittag verkürzt. Das bedeutet, dass die Zertifizierungsstelle den Korrekturmaßnahmenplan und den Nachweis der Korrektur innerhalb dieses Zeitrahmens genehmigen muss.

Für einen vollständigen Überblick über die Änderungen konsultieren Sie bitte das vollständige Dokument.

Multi-Site Auditverfahren

Der neue Abschnitt 2.5.15 enthält zusätzliche Anforderungen für Organisationen, die sich für eine Multi-Site-Zertifizierung entschieden haben. Die Anforderungen beziehen sich auf das interne Auditsystem, die Ressourcen für das interne Audit, die Qualifikationen der internen Auditoren und die fachliche Prüfung dieser internen Auditberichte.

Zeitplan

Die neue Version wurde am 3. November 2020 veröffentlicht. Am 1. April 2021 tritt die Revision verbindlich in Kraft. Bis zum 31. März 2022 müssen alle zertifizierten Standorte das V 5.1 Audit hinter sich haben.

Autor
Constanze Illner

Constanze Illner (sie/ihr) ist Research und Kommunikationsbeauftragte im Bereich Nachhaltigkeit und Lebensmittelsicherheit. In dieser Position behält sie alle wichtigen Entwicklungen in diesem Zusammenhang im Auge und informiert unsere Kundschaft in einem monatlichen Newsletter. Außerdem moderiert sie die alljährliche Sustainability Heroes Konferenz.

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